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Kurzmeldung
Als Neumitglieder möchten wir auch auf diesem Wege herzlich Rainer Broich, Bojek Smerda und Carsten Busch begrüßen! "Holm- und Rippenbruch" sowie viel Spaß mit unserem gemeinsamen Hobby! 
 
Gastfliegerregelung ! PDF Drucken E-Mail
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Beigesteuert von admin   
Dienstag, 10. November 2009

Gastflieger können unsere vereinseigenen Einrichtungen für den Modellflug vorübergehend nutzen.

Gastflieger müssen hierfür aus formalen Gründen jedoch eine Tagesmitgliedschaft erwerben. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag (Eintragung ins Flugbuch) entscheidet der Vorstand. Ist kein Vorstandsmitglied anwesend, erfolgt die Entscheidung über die Aufnahme durch den Flugleiter. Die Tagesmitgliedschaft endet mit der Beendigung des Flugbetriebs am jeweiligen Tag und dem entsprechenden Eintrag im Flugbuch (Austritt). Tagesmitglieder erwerben neben der Berechtigung zur Teilnahme am Flugbetrieb keine weiteren Mitgliederrechte.

Ohne eingetragenen Flugleiter kann ein Gast keinen Flugbetrieb aufnehmen!

Auch Gastflieger / Tagesmitglieder müssen eine gültige Versicherung besitzen! Der Flugleiter hat die Prüfung des Versicherungsausweises im Flugbuch nachzuweisen.

Sollte ein Gast ein Modellflugzeug mit Verbrennungsmotor oder Turbine betreiben, so ist eine Lärmmessung/ein Lärmpass erforderlich. Erstflüge ohne Lärmmessung/Lärmpass sind grundsätzlich nicht erlaubt!

 

 

 

Letzte Aktualisierung ( Montag, 31. Mai 2010 )
 
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