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Dienstag, 10. November 2009 |
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Gastflieger können unsere vereinseigenen Einrichtungen für den
Modellflug vorübergehend nutzen.
Gastflieger müssen hierfür aus formalen Gründen jedoch eine Tagesmitgliedschaft erwerben. Über den
schriftlichen Aufnahmeantrag (Eintragung ins Flugbuch) entscheidet der
Vorstand. Ist kein Vorstandsmitglied anwesend, erfolgt die Entscheidung
über die Aufnahme durch den Flugleiter. Die Tagesmitgliedschaft endet
mit der Beendigung des Flugbetriebs am jeweiligen Tag und dem
entsprechenden Eintrag im Flugbuch (Austritt). Tagesmitglieder erwerben
neben der Berechtigung zur Teilnahme am Flugbetrieb keine weiteren
Mitgliederrechte.
Ohne eingetragenen Flugleiter kann ein Gast keinen Flugbetrieb aufnehmen!
Auch Gastflieger / Tagesmitglieder müssen eine gültige
Versicherung besitzen! Der Flugleiter hat die Prüfung des
Versicherungsausweises im Flugbuch nachzuweisen.
Sollte ein Gast ein Modellflugzeug mit Verbrennungsmotor oder
Turbine betreiben, so ist eine Lärmmessung/ein Lärmpass erforderlich.
Erstflüge ohne Lärmmessung/Lärmpass sind grundsätzlich nicht erlaubt!
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Letzte Aktualisierung ( Montag, 31. Mai 2010 )
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