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Flugbetriebsordnung (FBO)

Betreiber dieser Anlage ist der Modell-Flug-Club Rheinbach – Swisttal e.V.

Unbefugten ist die Benutzung der Anlage untersagt!

1. Grundsätzliche Bestimmungen

  • Grundlage des Modellflugbetriebes sind die Bestimmungen der Aufstiegserlaubnis der Luftfahrtbehörde vom 12.03.2007 mit Änderungen vom 18.07.07, 07.12.09, 08.08.11 und 14.02.17. Diese FBO ist Bestandteil der Aufstiegserlaubnis und bei der Ausübung des Modellflugsports zu berücksichtigen. Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeiten geahndet und mit einer Geldbuße belegt werden, soweit sie nicht nach anderen Vorschriften bereits mit strafrechtlicher Verfolgung bedroht sind.
  • Am Flugbetrieb teilnehmen dürfen nur Mitglieder des MFC Rheinbach-Swisttal, sie müssen von der Aufstiegserlaubnis und der FBO Kenntnis erlangt und dies durch Unterschrift bestätigt haben. Vereinsfremde Teilnehmer am Flugbetrieb (Gastpiloten) müssen eine Tagesmitgliedschaft erwerben, ihren Versicherungsnachweis vorlegen und die Einweisung in Platzverhältnisse, Aufstiegserlaubnis und FBO durch ein Vorstandsmitglied oder den Flugleiter mittels Eintragung und Unterschrift im Flugleiterbuch nachweisen.
  • Auf dem Flugplatz sind nur Modelle mit einem maximalen Abfluggewicht von 25 kg zugelassen. Modelle mit Verbrennungsmotor dürfen folgende Lärmgrenzwerte nicht überschreiten: Flugmodelle mit Kolbenmotor: 80 dB(A), Flugmodelle mit Turbinenantrieb: 89 dB(A). Die Einhaltung der Grenzwerte muss mit einem Lärmpass nachgewiesen werden. Es dürfen maximal fünf Modelle mit Verbrennungsmotor gleichzeitig am Flugbetrieb teilnehmen.
  • Flugmodelle müssen in technisch einwandfreiem und betriebssicherem Zustand sein. Die Sicherheitshinweise der Hersteller und die angegeben Betriebsgrenzen sind zu beachten.
  • Beim Umgang mit Betriebsstoffen ist sicherzustellen, dass Brandgefahr und eine Verunreinigung des Bodens ausgeschlossen sind.

2. Regelungen für den Flugbetrieb

Jeder Modellflieger hat sich so zu verhalten, dass er die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere andere Personen und Sachen, sowie die Ordnung des Modellflugbetriebes nicht gefährdet oder stört.
Während der Flugdauer muss der Pilot ständig Sichtkontakt zum Modell haben und die Fluglage eindeutig erkennen können. Bemannten Luftfahrzeugen ist auszuweichen.

  • Flugbetrieb ist nur zulässig, wenn eine in Erster Hilfe unterwiesene Person (z.B. Führerscheininhaber) anwesend ist.
  • Jeder Pilot, der den Flugbetrieb aufnehmen möchte, muss sich in das Flugleiterbuch eintragen.
  • Der Flugbetrieb mit mehr als 1 Modell in der Luft darf erst aufgenommen werden, wenn ein Flugleiter den Flugbetrieb beaufsichtigt. Es können mehrere Flugleiter eingetragen sein, wobei Zeitpunkt der Übernahme und Abgabe der Funktion im Flugleiterbuch einzutragen sind. Der aktive Flugleiter muss sich in erreichbarer Nähe der Piloten aufhalten und durch die umgehängte Plakette „Flugleiter“ erkennbar sein. Besondere Vorkommnisse sind von ihm mit Angabe des Verursachers und der Uhrzeit in das Flugleiterbuch einzutragen. Unfälle mit Personen- oder schweren Sachschäden oder sonstige relevante Störungen müssen unverzüglich dem Vorstand gemeldet werden.
  • Der Flugleiter hat alleiniges Weisungsrecht bezüglich des Flugbetriebs. Seine Anweisungen sind von den Anwesenden auf dem Modellflugplatz unmittelbar zu beachten. Meinungsverschiedenheiten sind im Nachhinein, d.h. nach dem Ende des Flugbetriebs, zu klären.
  • Während des Flugbetriebes darf der Platz nur mit Genehmigung des Flugleiters betreten werden.
  • Das Flugfeld ist generell von Personen freizuhalten, die nicht am Flugbetrieb teilnehmen. Zuschauer dürfen sich nur hinter der Barriere aufhalten.
  • Bei Start / Landung und beim Betreten des Flugfeldes muss der Pilot die übrigen Piloten durch einen deutlich erkennbaren Zuruf von seiner Absicht informieren.
  • Bei Start und Landung muss der gesamte zu überfliegende Zufahrtsweg frei sein.
  • Das Überfliegen des gesamten Bereichs hinter dem Schutzzaun ist streng untersagt. Der erlaubte Flugsektor lt. Aushang ist unbedingt einzuhalten.
  • Straßen und Wege dürfen nicht niedriger als 25m, ausgenommen bei Start u. Landung, überflogen werden. Personen und Tiere dürfen keinesfalls direkt überflogen werden, es ist ein Seitenabstand von mindestens 100m einzuhalten.
  • Bei Mäharbeiten ist der Flugbetrieb einzustellen.

3. Zusätzliche Bestimmungen beim Betrieb von Turbinenmodellen

  • Ist der Pilot unsicher, ob mit dem Modell der vorgeschriebene Flugraum eingehalten werden kann, darf das Modell nicht betrieben werden.
  • Es dürfen nur Turbinen betrieben werden, die über eine ECU kontrolliert werden.
  • Beim Anlassen muss ein zugelassener Feuerlöscher griffbereit sein.
  • Turbinen dürfen nur auf dem Flugfeld betrieben werden, der Bereich hinter der Turbine muss frei von Personen und brennbaren Gegenständen sein, der Bereich vor der Turbine muss frei von losen Gegenständen sein. Es besteht Rauchverbot!
  • Es dürfen nur zwei Turbinenmodelle gleichzeitig in der Luft sein.

4. Ergänzende Bestimmungen

Flugbetriebszeit: Täglich von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang.

Flugmodelle mit Verbrennungsmotor müssen zudem folgende Flug- und Motorlaufzeiten einhalten:

Wochentags von 8.00 Uhr – 20.00 Uhr

Sonn- u. Feiertags von 9.00 Uhr – 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr – 20.00 Uhr

Bei Benutzung von MHz-Sendern ist die Frequenztafel auszuhängen, vor dem Einschalten ist die Klammer mit der entsprechenden Kanalnummer an der Senderantenne zu befestigen. Bei MHz-Sendern, die nicht in Betrieb sind, muss die Antenne eingeschoben sein. Bei Störungen darf der Flugbetrieb solange nicht fortgesetzt werden, bis die Ursache ermittelt ist. Es dürfen nur zugelassene Fernsteuersysteme (EC-Kennzeichnung) und in Deutschland zugelassene Frequenzen benutzt werden.

Rufnummern für Notfälle:
Polizei 110
Feuerwehr / Notarzt 112
Erste Hilfe Ausrüstung: in der Hütte rechts am Eingang

nächstes Krankenhaus:

Maltheser Krankenhaus,
Von-Hompesch-Str. 1,
53123 Bonn (Hardtberg)
Telefon: (02 28) 64 81 – 0

Achtung: Bei Unfall mit Personen- oder erheblichem Sachschaden unbedingt die Hinweise der Notfall-Checkliste (in der Hütte am Sanitätskasten) beachten!

Der Vorstand, 09.04.2017

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