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Der Flugleiter

1. Rechtliche Rahmenbedingungen

Die Aufstiegserlaubnis verlangt, dass bei mehr als zwei Modellen in der Luft ein Flugleiter einzusetzen ist. Er soll den sicheren Flugbetrieb gewährleisten und die Einhaltung der Flugbetriebsordnung (FBO) sicherstellen. Der Flugleiter trägt sich in das Flugbuch ein und trägt eine Plakette (Umhänger) mit der Aufschrift Flugleiter.

Jeder Teilnehmer am Luftverkehr ist nach §1 der Luftverkehrsordnung verantwortlich für Sicherheit und Ordnung im Luftverkehr, daher haben alle Piloten den Flugleiter so gut wie möglich zu unterstützen!

Wer kann Flugleiter sein?

Jedes volljährige Vereinsmitglied kann die Aufgabe des Flugleiters übernehmen. Von jedem Mitglied muss erwartet werden, dass es die Platzverhältnisse und die zu beachtenden Regelungen (FBO) kennt, der Besuch eines speziellen Seminars ist daher nicht erforderlich.
Hinweis:
Der Flugleiter darf nicht selbst fliegen. Es können sich jedoch mehrere Flugleiter eintragen, die sich gegenseitig abwechseln. Es muss aber immer eine Person aktiv die Flugleiterfunktion übernehmen. Als sichtbares Zeichen, und um sich auch selbst seiner Rolle bewusst zu sein, muss er die Flugleiterplakette tragen.

Aufgaben des Flugleiters im Einzelnen

  1. Überwachung der Einhaltung des Flugsektors und der Sicherheitsabstände zu Personen / Tieren / Fahrzeugen im Flugsektor.
  2. Koordination des Flugbetriebes aller Modelle (Start, Landung, Anzahl fliegender Modelle, Hubschrauber, Hochstart/Schleppbetrieb, Anfänger), ggf. Entzerrung bei unübersichtlichem Flugbetrieb.
  3. Eintragung von besonderen Vorkommnissen wie Verstößen gegen die Platzordnung, Außenlandungen sowie Flurschäden in das Flugleiterbuch.
  4. Warnen der Modellpiloten vor manntragenden Luftfahrzeugen.
  5. Regelung des Personen-/Fahrzeugverkehrs auf dem Zufahrtsweg in Absprache mit den am Flugbetrieb beteiligten Piloten, ggf. zeitweise Einstellung des Flugbetriebes.
  6. Sicherstellen, dass nicht am Flugbetrieb Beteiligte sich nur hinter dem Sicherheitszaun und Zuschauer sich nur jenseits des Geländers aufhalten.
  7. Fernhalten von Piloten vom Flugbetrieb, deren Flugtauglichkeit oder Eignung offensichtlich eingeschränkt ist (Alkohol, Überforderung durch zu anspruchsvolle Modellflugzeuge).
  8. Fernhalten von Modellen von Flugbetrieb, deren Flugtauglichkeit oder Eignung offensichtlich eingeschränkt ist (Baufehler, unzuverlässige Antriebe, unzuverlässige Fernsteuerungen).
  9. Bei Gastfliegern: Überprüfen des Versicherungsnachweises, Einweisung in die FBO und Eintrag ins Flugbuch.

Befugnisse des Flugleiters

Der Flugleiter ist im Rahmen seiner obigen Aufgaben weisungsbefugt gegenüber allen Personen, die sich auf dem Gelände des MFC aufhalten. Wer meint, sich über die Anweisungen des Flugleiters hinweg setzen zu können, kann vom Vorstand des Platzes verwiesen werden (Hausverbot für Gäste) oder bei wiederholten, groben Verstößen als Mitglied aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der Flugleiter kann in solchen Fällen für diesen Tag die weitere Teilnahme am Flugbetrieb ausschließen, der Vorstand ist zu informieren.

Bitte beachten:
Der Flugleiter steht in der Verantwortung, gleichzeitig sollte er den Spaß am Modellfliegen nur dann einschränken, wenn es nicht anders geht. Bitte niemals vergessen: Wir gehen gemeinsam einem Hobby nach. Danach sollte sich auch die Art und Weise der Kommunikation richten. Respektvolles Verhalten des Flugleiters führt zu natürlicher Autorität, herrisches Auftreten und Ansagen im Befehlston sind unerwünscht.

Haftung des Flugleiters

Der Flugleiter ist zwar verantwortlich für die Sicherheit, kann aber nur bei grob pflichtwidrigem Verhalten zur Verantwortung gezogen werden. Die zivilrechtliche Haftung des Flugleiters ist über den DMFV versichert. Gegen strafrechtliche Vorwürfe gewährt der DMFV Rechtsschutz.

Schlusswort

Unfreundliche Auseinandersetzungen mit dem vorgeschriebenen Flugleiter sind einem angenehmen Zusammenleben im Verein nicht förderlich! Bei Verstößen gegen die Vorgaben der Aufstiegserlaubnis kann uns auch die Schließung unseres Flugplatzes drohen. Dies zu vermeiden muss unser aller Ziel sein!

Stand: Oktober 2015

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