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Beitragsordnung

1. MFC Rheinbach – Swisttal e.V.

a. Vereinsbeitrag
Erwachsene € 140,00 / Jahr ( € 11,66 / Monat )

Jugendliche € 45,00 / Jahr (€ 3,75 / Monat)

b. Einmalige Aufnahmegebühr € 150,00

Nur für Erwachsene und nach Ablauf des Probejahres

c. Für Familien, welche die Kriterien des DMFV für die „Familienmitgliedschaft“ erfüllen, wird als Vereinsbeitrag ein „Familienbeitrag“ erhoben, der unabhängig von der Anzahl der dem Verein beigetretenen Familienmitglieder dem regulären Beitrag eines Erwachsenen und eines Jugendlichen entspricht.

d. Fördermitgliedschaften € 70,00 / Jahr

2. DMFV

Jahresbeitrag DMFV
incl. Versicherung nach Form „PREMIUM“ (Stand 10/2023)

Erwachsene € 59,44

Jugendliche € 29,44

In dem DMFV-Beitrag ist eine Versicherung über den Gerling Konzern enthalten. Wir empfehlen wegen des verbesserten Versicherungsschutzes die Zusatzversicherung PREMIUM  die folgende Leistungen beinhaltet:

Die Halterhaftpflichtversicherung

Deckung: 4 Mio € (Aufteilung gem. § 37 Luftverkehrsgesetz)

Die Rechtsschutzversicherung

Deckung: 250.000 € je Versicherungsfall
Geltungsbereich: Strafrechtsschutz, Schadensersatzrechtsschutz

Die Bodenunfallversicherung

Deckung: 5.000,00 € im Todesfall und 10.000,00 € im Invaliditätsfall

Nähere Informationen zur Versicherung bietet die Info-Broschüre des DMFV.

Anmerkungen und wichtige Termine

Bis zum 18. Geburtstag wird grundsätzlich nur der Beitrag für Jugendliche erhoben. Der Beitrag für Jugendliche wird weiterhin bis zum 25. Geburtstag gewährt, so lange sich der Betreffende noch in Ausbildung befindet. Der Ausbildungsstatus muss dem Vorstand des MFC Rheinbach bis zum 31.08. eines Jahres nachgewiesen werden.

Mitglieder, die nicht über den MFC Rheinbach im DMFV versichert sind, müssen dem Vorstand des MFC Rheinbach bis zum 31.12. eine für das Folgejahr bestehende Haftpflichtversicherung nachweisen. Um unnötigen Aufwand zu vermeiden, empfehlen wir deshalb, die Haftpflichtversicherung grundsätzlich über den MFC Rheinbach abzuschließen.

Vereinsbeitrag und DMFV-Beitrag werden zum 10. Januar für das laufende Jahr mittels Lastschrift eingezogen.

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