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Gastflieger – Tagesmitglieder

Gastflieger sind bei uns jederzeit willkommen. Allerdings bitten wir zu beachten:

Wir erheben keine Gastfliegergebühr.

Die Gastfliegerregelung soll befreundeten Piloten ermöglichen, an unserem Flugbetrieb teilzunehmen und Interessierten, vor Vereinsbeitritt festzustellen, ob es ihnen bei uns gefällt.

Die Gastfliegerregelung hat nicht den Zweck, Nicht-Mitgliedern regelmäßig die Nutzung des Vereinsgeländes zu ermöglichen. Von Gastfliegern, die schon fünf Tage im Jahr bei uns geflogen sind, erwarten wir einen Vereinsbeitritt.

Nach geltender Verwaltungspraxis ist die Aufstiegserlaubnis eines Vereins auf dessen Mitglieder beschränkt.
Das bedeutet, wer bei uns als Gast fliegen möchte, muss eine Tagesmitgliedschaft erwerben und natürlich auch alle Regularien beachten, die ein Voll-Mitglied zu beachten hat. Dazu zählt die Kenntnis und Beachtung der Flugbetriebsordnung (FBO), eine Haftpflichtversicherung, ein Lärmpass für Modelle mit Verbrennungsantrieb und die Eintragung in das Flugleiterbuch mit den dort geforderten Angaben.

Über die Aufnahme eines Tagesmitgliedes entscheidet ein am Platz anwesendes Vorstandsmitglied. Ersatzweise trifft die Entscheidung der Flugleiter. Einer von beiden nimmt auch die Einweisung in die Platzverhältnisse vor.
Das bedeutet: Ohne anwesenden Vorstand bzw. Flugleiter ist für Nicht-Mitglieder eine Teilnahme am Flugbetrieb nicht möglich.

Zusammenfassend hier noch einmal das Wesentliche:

  • Anmeldung beim Vorstand bzw. Flugleiter
  • Nachweis von Versicherung und Lärmpass (soweit zutreffend)
  • Kenntnisnahme der FBO
  • Einweisung in die Platzverhältnisse
  • Eintragung ins Flugleiterbuch als Tagesmitglied
  • Fliegen!

Wir wünschen Dir trotz aller Formalien viel Spaß auf unserem Gelände!

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